Gewürzbezeichnungen

Gewürzbezeichnungen

Gewürzmischungen

bestehen aus verschiedenen Gewürzen ohne weitere Zusätze. Es darf kein Speisesalz oder Glutamat zugefügt werden. Produkte wie etwa Gulaschgewürz oder Pizzagewürz sind reine Gewürzmischungen.

Gewürzzubereitungen

sind Gewürze oder Gewürzmischungen denen Lebensmittel und/oder Zusatzstoffe, wie z.B.: Kochsalz, Glutamat, Milchzucker, Stärke, beigesetzt werden, um technologische und/oder geschmackliche Wirkungen erzielen zu können. Bis zu fünf Prozent Kochsalz dürfen ohne Kennzeichnung in Gewürzmischungen enthalten sein. 

Gewürzsalze

bestehen aus mehr als 40% Kochsalz und Gewürzen mit mindestens 15%, oder Vegetabilien mit mindestens 8%, wie z.B.: Zwiebel, Knoblauch, Petersilie. 

Würzmittel

Glutamat, Kochsalz oder auch Mischungen von Kochsalz mit Gewürzen oder Gewürzextrakten nennt man Würzmittel. Sie beinhalten noch weitere Zusätze, wie Gemüse, Hefe, Zuckerarten, Stärke oder auch Fette. 

Curry, Curry Pulver oder auch Curry-Powder

genannt besteht größtenteils aus Kurkuma gemischt mit weiteren Gewürzen wie z.B.: Pfeffer, Koriander, Nelken, Ingwer und/oder Cayennepfeffer. Auch Kochsalz, maximal fünf Prozent, verschiedene Zuckerarten, Stärke und Hülsenfruchtmehle können Bestandteil von Curry sein. Der Gesamtanteil an Zuckerarten, Stärke und Hülsenfruchtmehle übersteigt nicht die maximale Grenze von zehn Prozent.

Gewürzextrakte

sind Aromastoffe die aus Pflanzenteilen gewonnen wurden. 

Gewürzextraktzubereitungen

sind Mischungen aus Gewürzextrakten denen unter anderem auch weitere Lebensmittel und/oder Zusatzstoffe beigemischt sind. 
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